Seligsprechungsprozess

Seligsprechungsprozess Frank Duffs

 

Am Mittwoch, den 14. Januar 1998, eröffnete der Erzbischof von Dublin Desmond Connell das Tribunal für den Seligsprechungsprozess des Dieners Gottes Frank Duff. Bei dieser Zeremonie nahm der Erzbischof den Eid der Mitglieder des Tribunals entgegen, effektiv und korrekt zu arbeiten.

Die Eröffnung wurde durch ein Pontifikalamt eingeleitet, das der Erzbischof mit 30 Konzelebranten feierte. In seiner Homilie drückte Dr. Connell seine Freude darüber aus, an diesem historischen Ereignis im Leben der Legion Mariens beteiligt zu sein. Durch diese Zeremonie wurde der Weg frei gemacht für die Untersuchung des Lebens und der Heiligkeit von Frank Duff. Dies beinhaltet die Befragung der Zeugen unter Eid. Dieser Prozess, der längere Zeit andauern wird, hat nun begonnen.

Es ist unbedingt notwendig, die Legionäre dafür zu gewinnen, durch Gebet und Opfer die Mitglieder des Tribunals bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Was ist eine Seligsprechung?

Die Seligsprechung ist das Ergebnis eines besonderen Prozesses, wonach einem Diener Gottes ein öffentlicher Kult an einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Gegend, oder in einer bestimmten kirchlichen Gemeinschaft erwiesen werden darf.

Die Seligsprechung ist die Vorstufe der Heiligsprechung. Der Prozess der Seligsprechung verweist auf die Paragrafen 1999 – 2135 CIC (Codex Iuris Canonici), des kanonischen Rechtes. Nach diesem Recht kann eine Seligsprechung in einem ordentlichen oder in einem außerordentlichen Verfahren erreicht werden.

1. In einem ordentlichen Prozess, der einem Gerichtsverfahren ähnelt, wird nachgeprüft, ob bisher noch kein öffentlicher Kult bestanden hat. Eingeleitet wird der Prozess vom Bischof des Ortes, an dem der Diener Gottes seine letzte Ruhestätte gefunden hat. Er leitet diesen Prozess von Amts wegen, oder auf Antrag von Initiativen ein. Für die gesamte Dauer des Seligsprechungsprozesses wird ein Postulator ernannt, welcher Priester ist und während der gesamten Zeit in Rom wohnhaft ist, um die Anliegen zur Seligsprechung bei den kirchlichen Amtsstellen zu vertreten. Bei positivem Urteil darf der Diener nunmehr venerabilis, ehrenwürdig genannt werden. Als Voraussetzung für eine Seligsprechung muss ein Wunder anerkannt werden:

  • Wunder, die auf die Fürsprache des Dieners Gottes nach seinem Tode gewirkt worden sind;
  • Wunder, wenn die Heiligkeit des Lebens durch Augenzeugen bestätigt worden ist;
  • Wunder, die beim Informativprozess Augenzeugen, beim Apostolischen Prozess Ohrenzeugen die Heiligkeit bestätigen;
  • Wunder, wenn die Heiligkeit des Lebens nur durch Dokumente und Traditionszeugen feststeht.

Werden diese Wunder bestätigt, wird das Verfahren durch das Dekret, durch den Papst, mit der Seligsprechung abgeschlossen.

2. In einem außerordentlichen Prozess wird bewiesen, dass ein öffentlicher Kult schon lange, rechtmäßig bestanden hat und auch in der Zukunft weiter zu Recht bestehen wird. Dieser Prozess besteht in einer Untersuchung über den beständigen, allgemeinen Ruf der Heiligkeit bzw. des Martyriums, die Fortdauer und die Verehrung, die vom Bischof eingeleitet wird. Dieses Ergebnis ist die Grundlage für einen Apostolischen Prozess. Wird dieser Prozess vom Papst positiv entschieden, gilt der Diener als aequipollenter beatus.

Wie funktioniert eine Seligsprechung? >

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